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Arbeitnehmerentsende-Scheingeschäft: Rechtswidrig, aber nicht strafbar!

(02.11.2006) Ein Bauunternehmer, der mit Hilfe von Scheingeschäften seine Arbeitnehmer durch Anmeldung bei einem ausländischen Sozialversicherungsträger der deutschen Sozialversicherungspflicht entzieht, ist nicht wegen Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen strafbar. So der BGH in seinem Urteil vom 24.10.2006.